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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Winden [81182]      Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle: DLR Westerwald - Osteifel mit Dienstsitz: Montabaur
 
 
Änderung des Verfahrensgebietes


Mit dem 2. Änderungsbeschluss vom 26.06.2023 wird das mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 01.08.2012 festgestellte und mit dem Beschluss vom 29.08.2016 geänderte Verfahrensgebiet nochmals verändert.
Mit diesem 2. Änderungsbeschluss werden verschiedene Grundstücke aus dem Flurbereinigungsgebiet ausgeschlossen.

Der Beschluss kann unter 4. Bekanntmachungen eingesehen werden.

 
letzte Aktualisierung: 07/03/2023
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Westerwald - Osteifel in Montabaur
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren wird gem. § 86 FlurbG angeordnet, um Maßnahmen zur Dorfereneuerung und Verbesserung der Agrarstruktur, Maßnahmen des Umweltschutzes, der naturnahen Entwicklung von Gewässern, des Naturschutzes und der Landespflege sowie der Gestaltung des Landschaftsbildes zu ermöglichen oder auszuführen.
Die Überarbeitung des Urkatasters, Klärung der Eigentumsverhältnisse, Einleitung von Maßnahmen zur Infrastrukturverbesserung, Lösung von Nutzungskonflikten, Neuordnung des Grundbesitzes und der Förderung der Landentwicklung erfordert eine möglichst baldige Bereinigung.
Ein weiteres Hauptziel ist die Umsetzung von Zielen der Dorfwerkstatt, die Schaffung von klaren Besitzverhältnissen sowie die Verbesserung der Grundstückssituation im Ortskern, um auch hier bauliche Entwicklungen zu fördern bzw. zu ermöglichen und somit den Landverlust durch das Schließen der innerörtlichen Baulücken zu reduzieren.
Die weiteren Ziele dieser Bodenordnung sind das Flächenmanagement für die Unterstützung kommunaler Planungen sowie die Eingrünung der Ortslage. Des Weiteren die Erschließung und Zusammenlegung der unmittelbar an den Ortsbereich angrenzenden Grünlandflächen und sonstigen Grundstücken zur Offenhaltung und Erhalt der Kulturlandschaft sowie die Förderung des Tourismus durch Schaffung von Rundwanderwegen und innerörtlichen Verbindungswegen.
Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren kann darüber hinaus die Voraussetzungen zur Verwirklichung landespflegerischer Maßnahmen, wie z.B. zur Gewässerentwicklung bzw. -stabilisierung, zum Erhalt eines offenen Landschaftscharakters, zur Anreicherung der Ackerflur mit naturnahen Elementen, zum Erosionsschutz, zur Erhaltung einer vielfältigen Grünlandwirtschaft, schaffen.
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Flurbereingungsbeschluss vom 01.08.2012:beschluss_winden.pdfbeschluss_winden.pdf
Einladung zur Vorstandswahl:vorstandswahl_winden.pdfvorstandswahl_winden.pdf
Ortsregulierung:ortsregulierung_winden.pdfortsregulierung_winden.pdf
1. Änderungsbeschluss vom 29.08.2016:aendbeschl1_internet.pdfaendbeschl1_internet.pdf
Erläuterungsbericht
(im Entwurf für die Beteiligung nach § 38 FlurbG):
5_Erlbericht_Winden_Bet38.pdf5_Erlbericht_Winden_Bet38.pdf
Kurzbeschreibung der Maßnahmen (Stand: 28.09.2016): 4_Kurzbeschr_Maßnahmen_VDF.pdf4_Kurzbeschr_Maßnahmen_VDF.pdf
Feststellung gemäß UVP-Gesetz:uvp_verzicht_winden.pdfuvp_verzicht_winden.pdf
Unterlagen zum Anhörungstermin am 26.01.2017:Karte zum Plan:


plan41_Anhoetermin_dina0.pdfplan41_Anhoetermin_dina0.pdf


Verzeichnis der Festsetzungen (VdF):

Pl41_Bst2_VdF_St_Anhoetermin.pdfPl41_Bst2_VdF_St_Anhoetermin.pdf


Erläuterungsbericht:

Erlbericht_Pl41_Bst3_St_Anhoetermin.pdfErlbericht_Pl41_Bst3_St_Anhoetermin.pdf
Rohplanvorlage:rohplanvorlage_winden.pdfrohplanvorlage_winden.pdf
ÜberleitungsbestimmungenUeberleitungsbestimmungen.pdfUeberleitungsbestimmungen.pdf
Vorläufige BesitzeinweisungVorlaeufige_Besitzeinweisung.pdfVorlaeufige_Besitzeinweisung.pdf
2. Änderungsbeschluss vom 26.06.2023aenderungsbeschluss2_internet.pdfaenderungsbeschluss2_internet.pdf
 
5. Karten
 
Gebietskarte zum Flurbereinigungsbeschluss:AB5000_UeK_Beschlu_dina3.pdfAB5000_UeK_Beschlu_dina3.pdf
Karte zum 1. Änderungsbeschlussab1000_aendbeschl1_dina3.pdfab1000_aendbeschl1_dina3.pdf
Karte der geplanten Ausbaumaßnahmen
(Arbeitsstand: 28.09.2016, für die Beteiligung nach § 38 FlurbG)
1_Karte_Ausbaumaßnahmen_Bet38.pdf1_Karte_Ausbaumaßnahmen_Bet38.pdf
Legende zur Karte der geplanten Ausbaumaßnahmen2_Legende_zur_Karte.pdf2_Legende_zur_Karte.pdf
Schutzgebietskarte
(Arbeitsstand: 28.09.2016, für die Beteiligung nach § 38 FlurbG)
3_Karte_Schutzgebiete_Bet38.pdf3_Karte_Schutzgebiete_Bet38.pdf
Karte zum planfestgestellten Wege- und Gewässerplan:Bestt1_Karte_Plafe_dina0.pdfBestt1_Karte_Plafe_dina0.pdf
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Gebhard Linscheid
Anschrift:
Vor Dem Wald 11, 56379 Winden
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
 
7. Mitarbeiter des DLR Westerwald - Osteifel in Montabaur
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
56410 Montabaur, Bahnhofstr. 32
Email:
Landentwicklung-Westerwald@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Stumm, Heiko
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Appel, Udo
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Jung, Norbert
Sachgebietsleiter Landespflege:
Böwingloh, Frank
Sachgebietsleiter Bau:
Diefenthal, Norbert
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
88.40 ha
Anzahl der Beteiligten:
444
Kosten:
Gesamtausführungskosten: 276.481 €
zuwendungsfähige AK: 276.481 €
Euro
Finanzierung:
Zuschüsse (76 %): 210.125 €
Eigenleistung (24 %): 66.356 €
beteiligte Gemeinden:
Winden
 
 
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