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Näheres unter 5. Karten
Der Wege- und Gewässerplanes mit landespflegerischem Begleitplan wird vom DLR Eifel im Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft aufgestellt. Er ist die Grundlage für die Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes und enthält alle geplanten Maßnahmen, die im Rahmen der Flurbereinigung hergestellt werden sollen. Der Plan nach § 41 FlurbG wird mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange erörtert. Wenn mit allen zu beteiligenden Institutionen Einvernehmen über die Neugestaltung des Flurbereinigungsgebiets erzielt ist, kann der Plan von der ADD Trier (Oberen Flurbereinigungsbehörde) genehmigt werden. Der Plan enthält Karten, Pläne, einen Erläuterungsbericht, einen Maßnahmenkatalog sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan.
Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken