Bruchertseifen [81132]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Westerwald - Osteifel mit Dienstsitz: Montabaur

 
 
Einladung der Grundstückseigentümer zur Aufklärungsversammlung

Es ist beabsichtigt, in der Ortsgemeinde Bruchertseifen ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils gültigen Fassung anzuordnen.

Das vorgesehene Verfahrensgebiet umfasst bis auf wenige Ausnahmen die landwirtschaftlichen und die forstwirtschaftlichen Grundstücke der Gemarkung Bruchertseifen.
Die Ortslage von Bruchertseifen einschließlich Haderschen ist bis auf wenige Ausnahmen nicht in das vorgesehene Verfahrensgebiet einbezogen.
Einzelne, unmittelbar an die Gemarkung Bruchertseifen angrenzende Grundstücke aus den Gemarkungen Helmeroth (aus den Fluren 6 – 8), Roth-Oettershagen (aus der Flur 3), Gemarkung Köttingerhöhe (aus der Flur 10), Gemarkung Racksen (aus den Fluren 1, 2 und 4) und der Gemarkung Seelbach (aus der Flur 2) sollen lediglich aus vermessungstechnischen Gründen in das vorgesehene Verfahrensgebiet einbezogen werden.

Die genaue Abgrenzung des geplanten Flurbereinigungsgebietes ist in einer Übersichtskarte dargestellt, die bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Hamm/Sieg während der üblichen Bürozeiten sowie in der Ortsgemeinde Bruchertseifen im Autohaus Siegel, Gartenweg 2, 57539 Bruchertseifen in der Zeit von Montag – Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr zur Einsichtnahme ausliegt.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass auch angrenzende Flächen in das Flurbereinigungsgebiet einbezogen werden können, soweit dies für die Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens zweckmäßig ist.

Die Eigentümerinnen und Eigentümer der zum vorgesehenen Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümerinnen und Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit als künftige Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG zu einer Aufklärungsversammlung eingeladen, die am Dienstag, dem 14.02.2023 um 18:30 Uhr im Bürgerhaus Etzbach, Leystraße 19 in 57539 Etzbach stattfindet.

In dieser Versammlung wird das DLR die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer eingehend über das geplante Flurbereinigungsverfahren, die Rechte und Pflichten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie über die voraussichtlich entstehenden Kosten unterrichten.

Neben der Aufklärung erfolgt im o.g. Termin auch die Vorstellung der Ergebnisse der Projektbezogenen Untersuchung, die die Grundlage für das beabsichtigte Flurbereinigungsverfahren Bruchertseifen beinhaltet.

Die Einladung zur Aufklärungsversammlung, die in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden Hamm (Sieg), Altenkirchen-Flammersfeld und Wissen öffentlich bekanntgemacht werden, kann unter Punkt 4 -Bekanntmachungen- (Einladung_Aufklaerungsversammlung.pdf) eingesehen werden.
Eine Übersichtskarte über das geplante Verfahrensgebiet ist unter Punkt 5 -Karten- eingestellt.

Auswirkungen der Corona-Pandemie

Aufgrund der aktuellen Entwicklung um das Coronavirus sind wir leider gezwungen weiterhin einige einschränkende Maßnahmen zu veranlassen. Der Schutz der Teilnehmer/innen der Flurbereinigungsverfahren und unserer Mitarbeiter/innen hat für uns oberste Priorität. Um unsere Mitarbeiter/innen zu schützen arbeiten diese bereits teilweise von zu Hause aus. Selbstverständlich sind wir telefonisch oder per E-Mail weiterhin erreichbar. Für die meisten Angelegenheiten ist eine persönliche Vorsprache nicht zwingend erforderlich.

letzte Aktualisierung: 01/18/2023
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Westerwald - Osteifel in Montabaur
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss 12/12/2022
Wahl des Vorstandes der TG
Feststellung der Wertermittlung
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Einladung der Grundstückseigentümer zur Aufklärungsversammlung Einladung_Aufklaerungsversammlung.pdfEinladung_Aufklaerungsversammlung.pdf
 
5. Kartenoben
 
Übersichtskarten zur Aufklärungsversammlung Übersichtskarte_Verfahrensgebiet.pdfÜbersichtskarte_Verfahrensgebiet.pdf


Luftbild_Verfahrensgebiet.pdfLuftbild_Verfahrensgebiet.pdf
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Anschrift:
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
 
 
7. Mitarbeiter des DLR Westerwald - Osteifel in Montabauroben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
56410 Montabaur, Bahnhofstr. 32
Email:
Landentwicklung-Westerwald@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Sachgebietsleitung Landespflege:
Sachgebietsleitung Bau:
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
247 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
251
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Bruchertseifen
 
9. Verfahrensbilderoben
 
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Planwunschtermin
Merkblatt Dauergrünland
Zustimmungserklärung der Eigentümer zur Aufteilung gemeinschaftlichen Eigentums
Vermessung und Abmarkung in Flurbereinigungsverfahren
Antrag auf Abmarkung
Vollmacht
Erklärung
Vollmacht zur Vertretung bei der Vorstandswahl





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Dateianhangsymbol
Einladung_Aufklaerungsversammlung.002.pdf