Barrierefreiheit
schwarz / weiss
Einschalten
Animationen
Ausschalten
Darstellung
×
Vergrößern oder Verkleinern der Darstellung
Vergrößern:
Strg
und
+
Zum Vergrößern drücken Sie bitte
Strg
und
+
zusammen
Verkleinern:
Strg
und
-
Zum Verkleinern drücken Sie bitte
Strg
und
-
zusammen
Um die Normaleinstellung zu erreichen, drücken Sie bitte
Strg
und
0
.
Alternativ können Sie die mit
+
und
-
beschrifteten Knöpfe im Menü verwenden.
Toggle navigation
Menü
Home
Mitglieder
Zuständigkeiten
Aktivitäten
Wahl des BPR
FAQ
Links
vmenu1_looooi1.3#
©DLR
Zuständigkeiten
Startseite
. Für was sind wir zuständig? Wir sind zuständig a) bei Entscheidungen, die die Leitung einer übergeordneten Dienststelle trifft, als „erste Instanz“ oder b) wenn Maßnahmen umgesetzt werden sollen, die Auswirkungen auf mehrere Dienststellen haben. c) Wird ein örtlicher Personalrat in einer seiner Mitbestimmungsangelegenheiten mit seiner Dienststelle nicht einig, können beide Seiten die Angelegenheit der nächsthöheren Stufe vorlegen. Kommt es auch hier zu keiner Einigung, wird die Angelegenheit an die oberste Dienstbehörde und dem bei ihr zuständigen Hauptpersonalrat weitergegeben. Dort kommt es entweder zu einer Entscheidung oder es wird die Einigungsstelle eingeschaltet. Die ursprünglich beteiligten Personalräte müssen das Ergebnis akzeptieren, eine Beschwerdemöglichkeit ist nicht gegeben. Anzahl der DienststellenDienststellen:Zuständigkeit für folgendes Personal: als BPR *) als HPR 6Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) · DLR Westerwald-Osteifel · DLR Eifel · DLR Rheinpfalz · DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück · DLR Mosel · DLR Westpfalz alle Kolleginnen und Kollegen 1 *) plus Außen- bzw. NebenstellenAufsichts- u. Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier sowie ihre Außen- und Nebenstellen: · Außenstelle Koblenz · Außenstelle Neustadt a. d. W. - Lohnstelle ausländische Streitkräfte (LaS) Kaiserslautern - Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende (AfA) Trier und ihre Nebenstellen Landeseinrichtung für Asylbegehrende und Ausreisepflichtige (AfA) Kusel Landeseinrichtung für Asylbegehrende und Ausreisepflichtige (AfA) Speyer Landeseinrichtung für Asylbegehrende und Ausreisepflichtige (AfA) Hermeskeil Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige Ingelheim (GfA) Kolleginnen und Kollegen der ADD in den Entgeltgruppen/Besoldungsgruppen E15/A15 und höher *) als HPR gegenüber den Ministerien 24Kreisverwaltungen in Rheinland-Pfalzstaatliche Bedienstete Die Mitglieder des BPR werden von den zum Geschäftsbereich der ADD gehörenden Beschäftigten gewählt (§ 54 Abs.1 LPersVG). Die Zuständigkeitsabgrenzung zwischen BPR und Örtlicher/Gesamt- Personalrat („Personalrat des Hauses“) richtet sich nach § 53 Abs. 1 und 2 des LPersVG. Der BPR der ADD fungiert als Hauptpersonalrat (HPR) nach den Bestimmungen des § 52 Abs. 2 Satz 1a (LPersVG) .
^
Nach oben
Kontakt
Impressum
Erklärung zur Barrierefreiheit
Sitemap
Datenschutz
Suche wird ausgeführt