Unsere Aktivitäten


Das leisten wir im Interesse unserer Kolleginnen und Kollegen:

Arbeitstreffen des Gremiums, Ausschüsse zu unterschiedlichen Themen

Austausch mit anderen Gremien

      · Austausch mit örtlichen Personalräten

      · Gemeinsame Treffen mit den örtlichen Personalräten der DLR

      · Austausch der Vorstände der Gremien BPR, GPR und ÖPR

      · Beratung gemeinsamer Angelegenheiten von Personalräten auf Bezirks- und Landesebene gemäß § 46 LPersVG



Weiterqualifikationen im Interesse unserer Kolleginnen und Kollegen

      · Teilnahme an Schulungs- und Bildungsmaßnahmen gemäß § 41 LPersVG (z.B. Tarifrecht, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Einstellungsverfahren, Beamtenrecht, Landespersonalvertretungsgesetz)

      · Teilnahme an Fortbildungen der TBS zur Strategieentwicklung des Gremiums

      · Austausch mit Gewerkschaften, Unterstützung

      · Unterstützung durch Anwälte des Arbeitsrechts bei Rechtsstreitigkeiten



Austausch mit den Dienststellen und Ministerien, Abschließen von Dienstvereinbarungen, Rechtsstreitigkeiten

      · Treffen mit den Dienststellenleitungen vor Ort

      · Austausch mit der ADD

      · Austausch mit Ministerien (insbesondere dem BM, MWVLW , MDI)

      · Abschluss von Dienstvereinbarungen gemäß § 76 LPersVG

      · Vorlage für die Erstellung eines Personalentwicklungskonzepts für die DLR

      · Einleitung von Einigungsverfahren, Teilnahme an Einigungsgesprächen



Mitbestimmungsangelegenheiten

      · Mitbestimmung bei Beurteilungsrichtlinien

      · Mitbestimmung bei Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

      · Mitbestimmung bei der Auflösung von Dienststellen

      · Teilnahme an Vorstellungsgesprächen



Personalmaßnahmen

      · Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten gemäß § 78, 79 und 80 LPersVG , z.B. Höhergruppierungen, Eingruppierungen, Einstellungen, Abordnungen, Versetzungen und Übertragungen von anderen Tätigkeiten, Befristungen, Gewährung von alternierender Telearbeit, Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit, Mitwirkung bei Kündigungen, Arbeitszeitvereinbarungen und Dienstvereinbarungen, Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus, Genehmigung von Nebentätigkeiten, Erteilung von Abmahnungen, Genehmigung von Fortbildungsmaßnahmen, Beförderungen bei Beamtinnen und Beamten (Link zum LPersVG in der Rubrik „Links“)

      · Gespräche mit einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Zuständigkeitsbereich

      · Gespräche mit Vorgesetzten einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Zuständigkeitsbereich

      · Bestellung und Abberufung von Datenschutzbeauftragten und Sicherheitsbeauftragten

      · Beteiligung bei Personalplanungen , Personalnachführungen einschließlich des geplanten Personalausgabenbudgets zum Haushaltsvoranschlag vor der Weiterleitung

Die Beteiligung des Personalrats und die Umsetzung seiner Tätigkeiten ergibt sich insbesondere aus dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG): § 2 (Zusammenarbeit zwischen Dienststelle, Personalvertretungen, Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen), § 67 (Regeln der Zusammenarbeit), § 68 (Grundsätze für die Behandlung der Dienststellenangehörigen), § 69 (Allgemeine Aufgaben und Informationsrecht der Personalvertretung), § 73 (Grundsätze der Mitbestimmung), § 74 (Verfahren).



    www.BPR.rlp.de